Hausordnung
(Stand 07.10.2021)
1. Allgemeine Verhaltens- und Ordnungsregeln
1.1.
Jeder Schüler verhält sich auf dem Schulweg, im Schulgelände und im Schulgebäude diszipliniert, höflich und hilfsbereit. Er nimmt Rücksicht auf andere und achtet auf Ordnung und Sauberkeit. Er rennt und schreit weder im Schulhaus noch im Klassenzimmer. Jeder Schüler achtet die Persönlichkeit seiner Mitmenschen.
1.2.
Die Schüler betreten das Schulhaus frühestens 15 Minuten vor Unterrichtsbeginn. Bei schlechtem Wetter regelt der aufsichtsführende Lehrer den Einlass. Jacken und Mäntel werden vor Beginn des Unterrichts ausgezogen.
1.3.
Schulbeginn ist 07:30 Uhr, alle Unterrichtszeiten werden durch den Blockunterricht geregelt.
Bei besonderen Anlässen (z.B. Hitze oder andere unzumutbare Arbeitsbedingungen) kann durch die Schulleitung eine Verkürzung der Unterrichtsstunden angeordnet werden.
1.4.
Um einen gemeinsamen Ausgangspunkt für den Unterricht zu gewährleisten, stehen die Schüler beim Eintreten des Lehrers auf. Erscheint 5 min nach Stundenbeginn kein Lehrer, teilt dies der Klassensprecher im Lehrerzimmer oder Sekretariat mit.
1.5.
Aus Sicherheitsgründen dürfen die Schüler das Schulgelände während der planmäßigen Unterrichtszeit nicht verlassen.
1.6.
In allen großen Pausen dürfen sich die Schüler auf dem Hof und Gang frei bewegen. Das Rutschen und Sitzen auf dem Geländer sowie auf Heizkörpern und Fensterbänken ist aus Sicherheitsgründen grundsätzlich verboten.
1.7.
In der Hofpause gehen die Schüler der Klassen 5-10 auf den Hof. Lässt die Witterung bzw. die Beschaffenheit des Schulhofes keine Hofpause zu, bleiben die Schüler in ihrem Klassenzimmer oder auf den Gängen, ohne dort zu lärmen und zu rennen. Das Verlassen des Schulgebäudes ist in diesem Fall nicht erlaubt.
1.8.
In allen Klassen werden in der Regel wöchentlich zwei Schüler als Ordnungsdienst benannt. Sie haben darauf zu achten, dass die Tafel sauber abgewischt wird, die Stühle und Tische ordentlich stehen, die Fenster verschlossen sind und das Zimmer besenrein verlassen wird. Nach der letzten Unterrichtsstunde in dem jeweiligen Zimmer werden die Stühle hochgestellt und gekehrt. Der zuletzt unterrichtende Lehrer kontrolliert die Sauberkeit des Zimmers. Nach Beendigung des Unterrichts haben die Schüler das Schulgelände zu verlassen, bzw. können sich während der Öffnungszeiten bei der Schulsozialarbeiterin oder dem Praxisberater aufhalten.
1.9.
Niemand hat das Recht aus Sicherheitsgründen im Schulgelände/Schulhaus mit Gegenständen (z.B. Steine, Büchsen oder Schneebälle u.ä.) zu werfen.
1.10.
Schuss-, Hieb- und Stichwaffen sowie Reizgas aller Art, Feuerwerks- und Knallkörper, Streichhölzer, Feuerzeuge u.ä. dürfen auf keinen Fall in die Schule mitgebracht werden. Eventuelle materielle und persönliche Schäden, die durch die Benutzung der oben genannten Gegenstände in der Schule bzw. auf dem Schulweg entstehen, sind vom Versicherungsschutz der Schule ausgeschlossen. Jeder Lehrer ist berechtigt solche Gegenstände einzuziehen.
1.11.
Das Tragen und Verbreiten verbotener Symbole sowie die Äußerung extremistischer Gedanken ist nicht gestattet.
1.12.
Das Tragen von aufreizender Kleidung, Springerstiefeln bzw. Schuhen mit Stahlkappen sind an unserer Schule nicht gestattet.
1.13.
Im Schulgelände und in allen Räumen, zu denen Schüler Zugang haben, sowie auf allen Klassenveranstaltungen wird nicht geraucht, dürfen weder Alkohol, alkoholhaltige Getränke, noch andere Drogen angeboten und konsumiert werden. Verstößt ein Schüler / eine Schülerin gegen diese Verbote, welche sich aus dem Jugendschutz § 4 und § 9 und aus der Hausordnung der Oberschule Johann Heinrich Pestalozzi Pirna ableiten, haben diese Verstöße, neben den in Punkt 3 genannten Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen auch Einfluss auf die Betragensnote. Diese kann dann entsprechend der Schwere oder Häufigkeit der Verstöße auf ausreichend (4) oder mangelhaft (5) festgelegt werden.
1.14.
Jugendgefährdende Schriften und Erzeugnisse mit entsprechender Alters-Beschränkung gehören nicht in die Schule. Bei Zuwiderhandlung werden sie eingezogen und vernichtet.
1.15.
Während des Unterrichts gilt Kaugummiverbot.
1.16.
Mobiltelefone haben während des gesamten Unterrichtstages auf dem Schulgelände ausgeschaltet zu bleiben, es sei denn der Lehrer erteilt die Anweisung für den Unterrichtsgebrauch. Bei Verstößen wird das Mobiltelefon eingesammelt. und die Eltern müssen es in der Schule abholen. Das gleiche gilt für andere störende Gegenstände.
1.17.
Fenster dürfen grundsätzlich nur auf Anweisung und im Beisein einer Aufsichtsperson geöffnet werden.
1.18.
Die Klassensprecher vertreten die Interessen ihrer Klasse gegenüber den Lehrern und der Schulleitung. Sie holen notwendige Auskünfte ein und informieren ihre Mitschüler.
1.19.
Außerhalb der Schulveranstaltungen kann den Schülern der Aufenthalt auf dem Schulgrundstück ohne Erlaubnis der Schulleitung oder eines Lehrers nicht gestattet werden, da die Aufsichtspflicht der Schule nicht gewährleistet ist.
2. Beurlaubungen und Freistellungen
2.1.
Alle Beurlaubungen und Freistellungen können nur nach schriftlichem Antrag der Erziehungsberechtigten gewährt werden.
2.2.
Für eine Unterrichtsstunde kann der entsprechende Fachlehrer beurlauben.
2.3.
Für bis zu zwei Tage kann der Klassenleiter beurlauben (Antrag mindestens 3 Tage vorher).
2.4.
Bei einer Beurlaubung über zwei Tage hinaus entscheidet die Schulleitung.
2.5.
Die Krankmeldung eines Schülers erfolgt durch die Erziehungs- und Sorgeberechtigten bis 8:00 Uhr des entsprechenden Tages im Sekretariat.
Die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung ist ab dem vierten Entschuldigungstag bzw. bei auffällig gehäuften Kurzerkrankungen zwingend erforderlich.
2.6.
Legt ein Schüler keine Entschuldigung bzw. ärztliche Bescheinigung vor, fehlt er unentschuldigt und entsprechende Ordnungsmaßnahmen werden eingeleitet.
3. Verfahren bei Verstößen gegen Schul- und Hausordnung
3.1.
Erziehungsmaßnahmen
- Ermahnung - Fachlehrer/Klassenleiter
- Verwarnung mit Eintrag in das Klassenbuch - Fachlehrer/Klassenleiter
- Tadel - Fachlehrer/Klassenleiter
- Nacharbeiten bis zu zwei Unterrichtsstunden - Fachlehrer
- Anfertigen von Hausaufgaben unter Aufsicht - Fachlehrer
- Gemeinnützige Arbeit und/oder Schadenersatz bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Beschädigung von Sachwerten - Klassenleiter/Schulleitung
- Aussprachen in entsprechenden Gremien (z.B. Klassenkonferenz, Schulkonferenz)
Über Erziehungsmaßnahmen sind die Eltern zu informieren.
3.2.
Ordnungsmaßnahmen nach §39 Schulgesetz des Freistaates Sachsen
- Verweis
- Überweisung in eine andere Klasse gleichen Jahrgangs - Schulleiter
- Befristeter Ausschluss vom Unterricht bis zu vier Wochen - Schulleiter
- Androhung des Schulausschlusses - Schulleiter
- Schulausschluss - Schulleiter
Bei allen Ordnungsmaßnahmen erfolgen zuvor Anhörungsgespräche mit den Erziehungsberechtigten und dem Schüler/der Schülerin.
3.3.
Bei schwerwiegenden Verletzungen der Schulbesuchspflicht erfolgen entsprechende Meldungen an das Ordnungsamt des Landratsamtes und an das Landesamt für Schule und Bildung Dresden durch den Schulleiter.
3.4.
Auf dem Schulgrundstück üben der Schulleiter und sein Vertreter das Hausrecht aus. Jeder Lehrer vertritt in seinem Bereich die Schulleitung. Sind weder Schulleitung noch Lehrer anwesend, steht die Ausübung des Hausrechtes dem Hausmeister zu. Ebenso gilt das Weisungsrecht.
4. Anerkennung besonderer Schülerleistungen
Überdurchschnittliche Leistungen von Schülern im Unterricht und bei außerunterrichtlichen Veranstaltungen können wie folgt gewürdigt werden:
- Lob mit Eintragung ins Klassenbuch - Fachlehrer
- Lob durch den Klassenleiter - Klassenleiter
- Urkunde Für besondere Leistungen - Klassenleiter/Schulleiter
- Diplom der Oberschule Johann Heinrich Pestalozzi - Schulleiter
5. Schlussbestimmungen
5.1.
Diese Hausordnung gilt für alle Lernenden, Lehrenden, Angestellte und Gäste der Oberschule „Johann Heinrich Pestalozzi“.
5.2.
Die Schulkonferenz hat diese Hausordnung am 07.10.2021 so beschlossen.
5.3.
Die Hausordnung ist zu Beginn jeden Schuljahres von der Schulkonferenz neu zu beraten und zu bestätigen. Zum Schuljahresanfang ist sie den Eltern sowie den Schülern aller Klassen bekannt zu geben und als Belehrung im Klassenbuch aktenkundig zu machen.